Naturschutzgebiete
Verordnung: 20.12.1988, in Kraft getreten am 1. 3.1989
Größe: 95,50 Hektar
Lage: Gemarkungen Pang und Kolbermoor (ca. 2/3 im Stadtgebiet Rosenheim)
Kurzbeschreibung:
Reste naturnaher Auwälder, Überschwemmungsflächen, Baum- und Buschreihen, Einzelbäume, kleinflächiger Wechsel verschiedenster Wuchsformen, Brachflächen und Streuwiesenbereiche sowie geologische Besonderheiten. Großflächiger intakter Lebensraum, Zufluchtsstätte für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, Hochwasserrückhaltebecken