Unterhaltsvorschuss
ACHTUNG! Ab Montag, den 02.11.2020 gelten für die UVG-Stelle neue Öffnungszeiten!
Die Sachbearbeiter/innen des Unterhaltsvorschusses sind an folgenden Tagen telefonisch für Sie erreichbar:
Mo, Di, Do, Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr sowie Do 14:00 - 17:00 Uhr
Die Sachbearbeiter/innen des Unterhaltsvorschusses sind an folgenden Tagen persönlich für Sie erreichbar:
Laufende Parteiverkehrszeiten entfallen! Zu den oben genannten Zeiten ist es möglich über unser Geschäftszimmer telefonisch oder per Mail Termine zu vereinbaren (siehe Kontaktdaten).
Aus personellen Gründen kann es nach wie vor zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Es besteht ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn das Kind
- das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat und
- im Bundesgebiet bei einem seiner Elternteile lebt,
- der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder
- der von seinem Ehegatten/Lebenspartner dauernd getrennt lebt und - nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt von anderen Elternteil erhält;
- im Alter von 12 bis 17 Jahren entweder keine SGB II-Leistungen bezieht oder
- durch die Unterhaltsvorschussleistungen Hilfebedürftigkeit vermieden werden kann oder
- der alleinerziehende Elternteil über Einkommen von mind. 600 EUR brutto verfügt
Ansprechpartner
Funktion | Name | Tel. +49(0)8031/365- |
---|---|---|
A - E | Frau Hüttinger | 1462 |
F - H | Frau Huber | 1483 |
I - Nh | Frau Rupp | 1533 |
Ni - Z | Herr Hemberger | 1482 |