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Schule und Bildung

Ein Mann hat ein Leichte Sprache Buch in der Hand und hält den Daumen hoch.

Informationen in Leichter Sprache
Diese Seite in Alltags-Sprache lesen

Gruppe mit Menschen in unterschiedlichem Alt.er
Schule von innen
Eine Person rechnet etwas auf einem Blatt Papier.

Jeder Mensch hat ein Recht auf Bildung.
Das heißt:
Alle Menschen sollen lernen können.
Egal wie alt sie sind.


In Rosenheim gibt es viele Bildungs-Angebote.
Die Angebote sind für junge und alte Menschen.
Zum Beispiel:

 

 

 

•   Schulen
     Schulen sind für junge Kinder.
     Alle Kinder müssen zur Schule gehen.
     Dazu sagen wir Schul-Pflicht.
     

 

 

 


Sie lernen dort:
    o   lesen.
    o   schreiben.
    o   rechnen.

Hier finden Sie mehr Infos:
Schulen in Rosenheim

Technische Hoch-Schule

Jugendlicher

•   Technische Hoch-Schule
     Die Technische Hoch-Schule ist
     für junge Erwachsene.
     Dort lernen sie etwas über Technik
     und andere Themen.
     Hier finden Sie mehr Infos:
     
Technische Hoch-Schule Rosenheim

Volks-Hoch-Schule

Personen machen einen Kurs.
Eine Person hilft einer anderen Person am Computer.

Die Volks-Hoch-Schule ist für junge
und alte Menschen.
Alle Menschen können dort Kurse machen.
Sie können sich weiterbilden und
mehr über verschiedene Themen lernen.

 

 

 

 

Hier finden Sie mehr Infos:
Volks-Hoch-Schule Rosenheim
 

 

Bildungs-Portal

Personen machen einen Computerkurs.

Das ist eine Internet-Seite
mit allen Bildungs-Angeboten in Bayern.
Zum Beispiel:
Angebote von Volks-Hoch-Schulen in Bayern.
Hier finden Sie mehr Infos:
Bildungs-Portal Rosenheim

Schul-Weg

Ein Mann hat ein Leichte Sprache Buch in der Hand und hält den Daumen hoch.

Informationen in Leichter Sprache
Diese Seite in Alltags-Sprache lesen.
 

Bus
Schule


Schüler und Schülerinnen können kostenlos  
mit dem Bus oder der Bahn zur Schule
fahren. 
Und  zurück nach Hause.

 

 


Das nennen wir: Schüler-Beförderung.
Das Amt für Schulen, Kinder-Betreuung und Sport
kümmert sich um die Schüler-Beförderung.

Eine Frau stellt einen Antrag beim Amt.
Bild vom Amt

Sie wollen, dass Ihr Kind kostenlos zur Schule fahren darf?
Dann müssen Sie einen Antrag bei der Schule stellen.
Der Antrag heißt:
Antrag auf Schüler-Beförderung.

 

 

 

 

Die Schule gibt den Antrag an das Amt
für Schulen, Kinder-Betreuung und Sport.
Das Amt entscheidet dann,
ob das Kind kostenlos zur Schule fahren darf.
Und zurück nach Hause.

Wichtige Infos
Ein Junge sitzt im Rollstuhl.
Heft

Wichtig:

•   Die Schüler und Schülerinnen
     müssen in Rosenheim wohnen.
•   Der Weg zur Schule muss
     länger als 2 Kilometer sein.
•   Ab der 5. Klasse muss der Weg
     zur Schule länger als 3 Kilometer sein.

Dann müssen Sie nichts bezahlen.

 

Sie müssen auch nichts bezahlen:
•   Wenn das Kind eine Behinderung hat.
•   Oder wenn der Weg zur Schule gefährlich ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hier finden Sie mehr Infos:
Info-Blatt zur Schüler-Beförderung
 

Wo stehen die Regeln dazu?

Gesetzbuch

Die Regeln dazu stehen im  
Gesetz über die Kosten-Freiheit des Schul-Wegs.
Die Abkürzung dafür ist: SchKfrG.
Und in der Verordnung über die Schüler-Beförderung.
Die Abkürzung dafür ist: SchBeV.

Hier können Sie die Gesetze lesen:
Gesetze Bayern
 

Wer hilft mir?

Bild vom Amt
Ein Mann sitzt am Schreibtisch.
Telefon

Das Amt für Schulen, Kinder-Betreuung und Sport
hilft Ihnen:

 

 

 

 

 

 

 

•   Wenn Sie Fragen haben.
•   Wenn Sie einen Antrag für Ihr Kind stellen wollen.
     Damit Ihr Kind kostenlos zur Schule kommt.

 

 

 

 

 

Frau Metzger
Telefon:
08 03 1 / 36 51 41 7
oder:
08 03 1 / 36 51 41 8
Amt für Schulen, Kinder-Betreuung und Sport

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