Schule und Bildung

Informationen in Leichter Sprache
Diese Seite in Alltags-Sprache lesen



Jeder Mensch hat ein Recht auf Bildung.
Das heißt:
Alle Menschen sollen lernen können.
Egal wie alt sie sind.
In Rosenheim gibt es viele Bildungs-Angebote.
Die Angebote sind für junge und alte Menschen.
Zum Beispiel:
• Schulen
Schulen sind für junge Kinder.
Alle Kinder müssen zur Schule gehen.
Dazu sagen wir Schul-Pflicht.
Sie lernen dort:
o lesen.
o schreiben.
o rechnen.
Hier finden Sie mehr Infos:
Schulen in Rosenheim
Technische Hoch-Schule

• Technische Hoch-Schule
Die Technische Hoch-Schule ist
für junge Erwachsene.
Dort lernen sie etwas über Technik
und andere Themen.
Hier finden Sie mehr Infos:
Technische Hoch-Schule Rosenheim
Volks-Hoch-Schule


Die Volks-Hoch-Schule ist für junge
und alte Menschen.
Alle Menschen können dort Kurse machen.
Sie können sich weiterbilden und
mehr über verschiedene Themen lernen.
Hier finden Sie mehr Infos:
Volks-Hoch-Schule Rosenheim
Bildungs-Portal

Das ist eine Internet-Seite
mit allen Bildungs-Angeboten in Bayern.
Zum Beispiel:
Angebote von Volks-Hoch-Schulen in Bayern.
Hier finden Sie mehr Infos:
Bildungs-Portal Rosenheim
Schul-Weg

Informationen in Leichter Sprache
Diese Seite in Alltags-Sprache lesen.


Schüler und Schülerinnen können kostenlos
mit dem Bus oder der Bahn zur Schule
fahren.
Und zurück nach Hause.
Das nennen wir: Schüler-Beförderung.
Das Amt für Schulen, Kinder-Betreuung und Sport
kümmert sich um die Schüler-Beförderung.


Sie wollen, dass Ihr Kind kostenlos zur Schule fahren darf?
Dann müssen Sie einen Antrag bei der Schule stellen.
Der Antrag heißt:
Antrag auf Schüler-Beförderung.
Die Schule gibt den Antrag an das Amt
für Schulen, Kinder-Betreuung und Sport.
Das Amt entscheidet dann,
ob das Kind kostenlos zur Schule fahren darf.
Und zurück nach Hause.



Wichtig:
• Die Schüler und Schülerinnen
müssen in Rosenheim wohnen.
• Der Weg zur Schule muss
länger als 2 Kilometer sein.
• Ab der 5. Klasse muss der Weg
zur Schule länger als 3 Kilometer sein.
Dann müssen Sie nichts bezahlen.
Sie müssen auch nichts bezahlen:
• Wenn das Kind eine Behinderung hat.
• Oder wenn der Weg zur Schule gefährlich ist.
Hier finden Sie mehr Infos:
Info-Blatt zur Schüler-Beförderung
Wo stehen die Regeln dazu?

Die Regeln dazu stehen im
Gesetz über die Kosten-Freiheit des Schul-Wegs.
Die Abkürzung dafür ist: SchKfrG.
Und in der Verordnung über die Schüler-Beförderung.
Die Abkürzung dafür ist: SchBeV.
Hier können Sie die Gesetze lesen:
Gesetze Bayern
Wer hilft mir?



Das Amt für Schulen, Kinder-Betreuung und Sport
hilft Ihnen:
• Wenn Sie Fragen haben.
• Wenn Sie einen Antrag für Ihr Kind stellen wollen.
Damit Ihr Kind kostenlos zur Schule kommt.
Frau Metzger
Telefon:
08 03 1 / 36 51 41 7
oder:
08 03 1 / 36 51 41 8
Amt für Schulen, Kinder-Betreuung und Sport