Hier finden Sie Informationen zum Bodenschutz sowie zum Altlastenkataster, das beim Ordnungsamt, Sachgebiet 323, geführt wird.
Bodenschutz - Altlastenkataster
Das Ordnungsamt (Sachgebiet 323) leitet in Zusammenarbeit mit dem Wasserwirtschaftsamt die bodenschutzrechtlichen Verfahren bei schädlichen Bodenveränderungen oder dem Verdacht dazu. Wir bitten Sie, beim Verdacht auf eine Altlast oder sonstige schädliche Bodenveränderung, das Ordnungsamt (365-1860) oder das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim (305-135) unverzüglich zu verständigen. Im Wege der Amtsermittlung werden wir für Sie dann den Verdacht auf eine schädliche Bodenveränderung untersuchen und weitere erforderliche Maßnahmen in Absprache mit den Verantwortlichen festlegen. Bei uns wird auch das Altlastenkataster geführt. Sie können im Rahmen des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes kostenpflichtig Auskünfte daraus anfordern. Wir bitten Sie aber zu beachten, dass es sich bei den Daten im Altlastenkataster um personenbezogene Daten handelt. Bei einer Auskunft daraus ist die Einwilligung des Betroffenen oder eine Vollmacht von diesem erforderlich.
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Am Rande bemerkt
Aus den Seiten der Europäischen Union EUROPA Press Releases
"Boden ein unverzichtbares Element"