Psychisch kranke Personen, bei denen konkrete Anhaltspunkte für eine akute Gefährdung bedeutender Rechtsgüter anderer Personen (Fremdgefährdung) oder eine akute Selbstgefährdung (Gesundheitsgefährdung, Suizidalität) bestehen, können auf Grundlage des Bayerisch Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (BayPsychKHG) gegen ihren Willen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden. Für den Vollzug sind die Kreisverwaltungsbehörde und die Polizei zuständig.
Für nähere Informationen hierzu bitten wir um Kontaktaufnahme.
Krisendienst
Der psychiatrische Krisendienst ist ein Angebot zur psychiatrischen Soforthilfe und steht für alle Bürgerinnen und Bürger Oberbayerns täglich rund um die Uhr zur Verfügung. Unter der kostenlosen Rufnummer 0800 / 655 3000 erhalten Menschen in seelischen Krisen sowie psychiatrischen Notfällen aber auch Mitbetroffene und Angehörige qualifizierte Beratung und Unterstützung.
Falls notwendig stehen auch mobile Einsatzteams zur Verfügung, die in dringenden Fällen ggf. auch einen Einsatz vor Ort wahrnehmen und somit vor Ort helfend und unterstützend zur Seite stehen.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.krisendienste.bayern