Aufenthaltserlaubnis
Online-Terminvereinbarung
Vorsprachen sind im Ausländeramt nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Für Leistungen aus dem Bereich eAT-Abholung, Asyl und Verpflichtungserklärungen können Sie ab sofort unseren Service der Online-Terminvereinbarung nutzen.
Termine für die Antragstellung im Bereich Aufenthalt und Einbürgerung können nicht online beantragt werden.
Erteilungsgründe
Ausbildung
(z. B. Studium, Sprachkurse oder Schulbesuch)
Erwerbstätigkeit
(z. B. Beschäftigung für Hochqualifizierte oder Forscher oder selbstständige Tätigkeiten)
Völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe
(z. B. anerkannte Asylberechtigte)
Familiäre Gründe
(z. B. Ehegatten- oder Kindernachzug)
Wer benötigt eine?
Nur Ausländer/-innen, die keine Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates besitzen, benötigen für einen dauerhaften Aufenthalt eine Aufenthaltserlaubnis.
Voraussetzungen
Es gibt immer sowohl allgemeine Voraussetzungen wie auch speziell im Einzelfall geltende Voraussetzungen. Letztere richten sich nach dem Aufenthaltsgrund.
Verlängerung
Eine Verlängerung ist grundsätzlich unter Erfüllung der (ursprünglichen) Erteilungsvoraussetzungen möglich. Jedoch gibt es einzelne Aufenthaltserlaubnisse, wo die Dauer von vorne herein festgelegt ist, wie z. B. bei Au-Pair-Beschäftigung (max. ein Jahr) oder Spezialitätenköche (max. vier Jahre).